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Mittagsbetreuung

Die Mittagszeit (11:30 bis 12:20 Uhr bzw. 12:25 bis 13:15 Uhr bzw. 13:20 bis 14:10 Uhr) dient einerseits der Erholung und Stärkung, andererseits soll es auch möglich sein, Hausübungen zu machen oder zu lernen. Die Lehrpersonen sind daher den Schüler/inne/n beim Lernen (speziell im Raum T 1 in der 6. Stunde) und bei einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung (Pausenhallen, Sportplatz, Bibliothek, EDV-Saal) behilflich. Bezüglich des Verlassens des Schulbereichs gilt die in der Hausordnung festgelegte Regelung.

  • Die Schüler/innen dürfen sich in den jeweils ausgewiesenen Studierräumen (heuer: T 1, nur 6. Stunde), in der Pausenhalle des 1. Stockes oder in den Pausenhallen im Parterre aufhalten. Bei gutem Wetter kann auch der Sportplatz bzw. der Vorplatz der Schule benützt werden. Im zweiten und dritten Stock sowie im Keller des Hauptgebäudes, und in den Klassen des Turnhallentrakts dürfen sich keine Schüler/innen aufhalten (kurzfristiger Zugang zu den Garderobekästen ist möglich). Die Schüler/innen der 6., 7. und 8. Klassen dürfen sich in der Mittagspause in ihrer eigenen Klasse aufhalten.
  • Zum Essen sind nur das Restaurant und die Pausenhallen im Parterre (für mitgebrachte Speisen) vorgesehen. Die Sitzgruppe im 1. Stock steht ebenfalls zum Lernen und zur leisen Unterhaltung zur Verfügung, nicht jedoch zum Essen.
  • Jene Schüler/innen, die ihr Essen im Restaurant kaufen, haben bei den Sitzplätzen „Vorrang“. Informationen über das Menüangebot sind zu finden auf: https://bgdornbirn.at/menueplan.html. Auf entsprechende Tischkultur und Ordnung soll geachtet werden.

 

  • Der Sportplatz kann bei gutem Wetter zum Spielen benutzt werden. Lärm ist möglichst zu vermeiden. Schulfremden Personen ist ohne Erlaubnis der Direktion die Benützung des Platzes verboten. Die Gartenanlagen sind zu schonen.

 

  • In der Mittagszeit (6. Stunde) steht auch ein EDV-Saal (Raum 10) unter Beaufsichtigung einer Lehrperson zur Verfügung, wenn dieser nicht für Unterrichtszwecke benötigt wird. Schüler/innen dürfen sich nur mit ihrem eigenen Code anmelden. Spielen ist nicht verboten, aber es gilt: Keine Spiele mit aggressiven Inhalten und Arbeiten geht vor Spielen! An der Hardware, ins­besondere an den Steckverbindungen darf nicht manipuliert werden. Kopfhörer dürfen nur mit Erlaubnis der Aufsicht führenden Lehrperson verwendet werden. Herunterladen von Spielen oder sonstigen exe-Files ist untersagt. Bitte um Schonung der Tastatur (vor allem beim Spielen)!

 

  • Speisen und Getränke haben in den EDV-Sälen nichts verloren. Vor Verlassen des Computersaals müssen die Geräte heruntergefahren und die Bildschirme ausgeschaltet werden.

 

  • Wir weisen die Erziehungsberechtigten darauf hin, dass nur jene Schüler/innen beaufsichtigt werden können, die sich in den für sie vorgesehenen Räumen einfinden.

 

  • Selbstverständlich sind alle Hygienevorschriften, die auf Grund der Corona-Situation Gültigkeit besitzen, auch in der Mittagspause einzuhalten.